Schul- und Hausordnung
Vorbemerkung und Grundsätze
In unserer Schule gilt der Grundsatz: Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest! Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit und Respekt gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, nämlich Mitschülern, Lehrern, Schulpersonal, Eltern und Gästen, sollten für alle selbstverständlich sein. Jegliche Gewalt, sowohl physisch als auch psychisch (wie zum Beispiel Mobbing), ist untersagt und wird geahndet.
Was selbstverständlich ist oder aus dem Schulgesetz hervorgeht, steht nicht in dieser Hausordnung. Anweisungen der Lehrkräfte sind übergeordnet.
Alarm
Bei Ertönen eines ununterbrochenen Gongs Fenster schließen, die Türen aber nicht abschließen. Lehrer und Schüler gehen auf dem kürzesten Weg diszipliniert ins Freie und sammeln sich klassenweise in den vorgesehenen Grenzbereichen des Schulgeländes. Alle Zufahrtswege sind freizuhalten.
Beschwerden
Es gilt die Reihenfolge: Fachlehrer - Klassenlehrer - Verbindungslehrer - Schulleiter.
Flure, Treppen und Fachraumtrakt
Der Verwaltungsflur ist nicht für den Durchgangsverkehr ausgelegt. Um Unfälle zu vermeiden, darf er nur zum Aufsuchen der Verwaltungs- oder Sammlungsräume benutzt werden. Auf allen Fluren und Treppen herrscht Sitzverbot. Im Schulgebäude darf nicht gerannt oder getobt werden. Der Fachraumtrakt wird nur zu Unterrichtszwecken betreten.
Geltungsbereich
Die Schul- und Hausordnung der Mörike-Realschule erstreckt sich auf das Schulgelände der Mörike-Realschule, das Schulgelände des Justinus-Kerner-Gymnasiums sowie angrenzender Bereiche. Davon unberührt bleiben die Schul- und Hausordnung des Justinus-Kerner-Gymnasiums sowie insbesondere das Hausrecht des JKG. Den Anweisungen von Lehrern und Angestellten der jeweiligen Schule ist Folge zu leisten. Im Bereich der Mensa gelten gesonderte Regelungen laut Aushang und Weisungsbefugten.
Getränkeautomat
Der Getränkeautomatenraum ist kein Aufenthaltsraum und ist sauber zu halten.
Hausaufgaben
Jeder Schüler und jede Schülerin führt ein Hausaufgabenheft. Die Kontrolle des Hausaufgabenhefts obliegt den Eltern.
Die Lehrer informieren die Eltern, wenn ihr Kind mehrmals Hausaufgaben nicht ordentlich erledigt hat, in hartnäckigen Fällen nach jedem dritten Mal.
Hohlstunden, Mittagspause, späterer Unterrichtsbeginn
Wenn kein Zimmer zugewiesen wird, verbringen die Schüler Hohlstunden im Foyer. In der Mittagspause verlassen die Schüler das Schulgelände, wenn sie kein Ganztagesangebot in Anspruch nehmen.
Das Schulhaus darf morgens 30 Minuten, ansonsten 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Bis Unterrichtsbeginn haltet ihr euch im Foyer auf.
Informationspflicht
Jeder Schüler und jede Schülerin ist dazu verpflichtet, sich täglich über Stundenplanänderungen und Termine am digitalen schwarzen Brett zu informieren. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Schulhomepage www.mrs-hn.de.
Klassenbuchordner
Sie sind für die Führung des Klassenbuchs zuständig, das sie den Lehrern zum Eintrag vorlegen und teilen auch den Klassendienst ein. Sie üben ihr verantwortungsvolles Amt im Allgemeinen ganzjährig aus und sind von anderen Diensten befreit. Das Amt wird im Zeugnis vermerkt.
Klassenordner
Sie reinigen nach jeder Stunde die Tafel. Beim Verlassen des Zimmers schließen sie die Fenster und löschen das Licht. Nach jeder Stunde wird das Zimmer sauber hinterlassen. Die Klassenordner verlassen mit dem Lehrer zuletzt das Zimmer.
Klassensprecher
Ihre Rechte und Pflichten sind durch Schulgesetz und SMV-Verordnung festgelegt. Zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer führen sie die Klasse. Sonderaufgaben: Sie melden spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn, wenn ein Lehrer nicht zum Unterricht erscheint. Von anderen Diensten sind sie befreit. Das Amt wird im Zeugnis vermerkt.
Kleidung
Auf eine angemessene Kleidung ist zu achten. Das Tragen von Mützen ist nur außerhalb des Unterrichtszimmers erlaubt. Bei diskriminierender, sexistischer, gewaltverherrlichender und zu freizügiger Kleidung steht es den Lehrkräften frei, geeignete Gegenmaßnahmen einzufordern.
Lärm im Schulgebäude
Im Schulgebäude ist Lärm zu vermeiden. Eine angemessene Lautstärke soll nicht überschritten werden.
Lernmittel
Sie sind kein persönliches Eigentum und dürfen daher weder beschrieben noch beschädigt werden. Es besteht Ersatzpflicht! Schäden, die schon beim Empfang vorhanden sind, melden die Schüler unverzüglich. Die Bücher sind einzubinden.
Ordnung im Klassenzimmer
Alle Schüler sind für die Sauberkeit der Zimmer verantwortlich. Die vorgefundene Sitzordnung wird am Ende der Stunde wiederhergestellt.
Nach der letzten Unterrichtsstunde der Klasse im betreffenden Raum wird aufgestuhlt, wenn nicht schon eine Klasse auf Einlass wartet. Fenster schließen, kehren und Licht löschen. Das Verschmutzen, Bemalen und Beschädigen des Mobiliars wird geahndet. Kosten für die Wiederinstandsetzung sind vom Verursacher zu übernehmen.
Ordnungsdienst
Er ist für die Sauberkeit im Haus und auf dem Schulgelände nach der großen Pause zwischen 10.10 Uhr und 10.20 Uhr verantwortlich.
Parkplätze, Fahrräder
Die Parkplätze werden nur zum Abstellen und Abholen betreten. Im Hof könnt ihr Räder nur auf Antrag abstellen; er wird bei den Klassenlehrern eingereicht. Radfahren auf dem Schulgelände der MRS und des JKG ist nicht gestattet.
Pausenhelfer
Sie werden von der SMV eingeteilt und unterstützen die Aufsichtslehrer während der Pausen. Bei Bedarf übernehmen sie Ordnungsaufgaben bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
Große Pause, Pausenbereich
Bei schönem Wetter wird die große Pause im Freien verbracht. Der Plan im Anhang legt die Grenzen des Pausenbereiches fest. Vor Unterrichtsende darf der Pausenbereich nicht verlassen werden.
Bei schlechtem Wetter wird die große Pause im Pausenbereich der Schule (siehe Anhang) oder im gefliesten Teil der Schule verbracht.
Beim Bäcker darf nur für den Eigenbedarf eingekauft werden. Nach der Nutzung des Mensakiosks muss unverzüglich wieder der Pausenbereich betreten werden.
Kleine Pausen
Während der kleinen Pausen haltet ihr euch im jeweiligen Unterrichtsraum oder in dessen engerer Umgebung auf. Mit dem Pausenende werden die Flure geräumt. Essen und Trinken ist in den Pausen erlaubt (keine Glasflaschen), in den Stunden entscheidet die Lehrkraft.
Schließfächer
Die Schlüssel können gegen eine Gebühr über den Förderverein oder das Sekretariat bezogen werden. Beim Verlassen der Schule werden die Schlüssel eingezogen.
Die Schließfächer sind sauber zu halten. Sie bleiben im Besitz und unter Aufsicht der Schule und können jederzeit geöffnet, bei Missbrauch auch entzogen werden. Eine Entschädigung erfolgt nicht.
Sportunterricht, Turnhalle
Sportkleidung ist Pflicht. Auf der Straße getragene Schuhe dürfen in der Halle nicht getragen werden. Zur Befreiung vom Sportunterricht über mehrere Stunden bedarf es eines ärztlichen Attests, das eindeutig über die Dauer der Befreiung Auskunft gibt. Es besteht auch im Falle körperlicher Beeinträchtigung grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte.
Schulfremde Personen
Schulfremde Personen müssen sich auf dem Sekretariat oder bei einem Lehrer anmelden. Ohne Anmeldung ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten.
Toiletten
Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Bei grober Verschmutzung oder Vandalismus ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Kosten für Reinigung und Sachbeschädigung sind zu erstatten.
Unfälle
Unfallschutz besteht nur für Schulveranstaltungen und für den direkten Schulweg. Unfälle sind umgehend auf dem Sekretariat zu melden.
Unterrichtsversäumnisse, Erkrankung, Beurlaubung
Unterrichtsversäumnisse sind von den Erziehungsberechtigten und immer schriftlich zu entschuldigen, auch wenn im Ausnahmefall telefoniert wurde. Im Übrigen gilt die Schulbesuchsverordnung. Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit meldet ihr euch beim zuständigen Lehrer ab. Die schriftliche Entschuldigung wird nachgereicht. Nach kürzerer Erkrankung übergebt ihr die Entschuldigung dem Klassenlehrer. Bei längerer Erkrankung muss die Entschuldigung (nicht elektronisch) der Schule spätestens am dritten Schultag vorliegen. Ein ärztliches Attest alleine genügt nicht, die Gegenzeichnung der Eltern ist erforderlich.
Auch Beurlaubungen können nur im Rahmen der Schulbesuchsverordnung genehmigt werden. Sie müssen im Voraus und schriftlich beantragt werden, bei einer Dauer bis zu zwei Tagen beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin, sonst beim Schulleiter. Befreiungen zur Verlängerung des Urlaubs sind unter keinen Umständen möglich.
Smartphones und ähnliche Geräte
Die Benutzung von Smartphones sowie Smartwatches (aller mobilen Kommunikationsgeräte) ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Smartphones sind auf dem Schulgelände im ausgeschalteten Zustand entweder in der Schultasche oder im Schließfach aufzubewahren. Das Tragen von Kopfhörern und Musikhören ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls untersagt. Die Handynutzung zu Unterrichtszwecken kann auf Anweisung der Lehrkraft erlaubt werden. Das Tragen von Smartwatches und Benutzen von Smartphones während einer Klassenarbeit wird als Täuschungsversuch gewertet.
Nein
Eigene Sport- und Freizeitgeräte, Rauchen, Kaugummi in der Turnhalle oder im Schulgebäude. Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände, außer zu Unterrichtszwecken. Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, eigenen Bällen (ausgenommen Softbällen), Alkohol, Tabakwaren auf das Schulgelände.
Ja
Getränke im Pausenbereich, verschließbare Plastikflaschen im Klassenzimmer, Bälle vom Lehrerzimmer, eigene Tischtennisschläger und -bälle